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Ultraschall Untersuchung

Während der Schwangerschaft sind in den Mutterschaftsrichtlinien 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen und zwar in der Frühschwangerschaft, in der 20.-23. SSW und in der 30. SSW. Ergibt sich bei diesen Untersuchungen ein Verdacht, so kann eine weiterführende Diagnostik angeordnet werden. Diese wird im Idealfall in der etwa 20. SSW durchgeführt.

Natürlich kann zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft eine weiterführende Ultraschalldiagnostik erfolgen, die besten Sichtbedingungen finden sich jedoch in der 22. SSW. Bei diesen Untersuchungen wird die Entwicklung des Feten, das Fruchtwasser, die Organe und Extremitäten und die Durchblutung des Kindes kontrolliert. Im Verlauf der Schwangerschaft kann die weitere Entwicklung des Feten kontrolliert werden.

Auch kann über die Doppleruntersuchung eine mögliche Schwäche des Mutterkuchens oder eine Durchblutungsstörung erkannt und dann evtl. therapiert werden. Diese Doppleruntersuchungen machen ab der 20.-21. SSW Sinn, um eine Prognose für die weitere Schwangerschaft zu ermöglichen. Bei kleinen Kindern, Fruchtwassermangel, auffälligen Herztönen aber auch bei Schwangeren mit Risikofaktoren (Diabetis , Nikotinabusus, kleinere Kinder oder Totgeburten bei früheren Schwangerschaften) ist eine regelmäßige Doppleruntersuchung in der ganzen Schwangerschaft sinnvoll.