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Schwangerschaft, Baby, Kind
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Rechte der Schwangeren

Für die Schwangere Frau gelten besondere Schutzbestimmungen. Diese gewährleisten die Gleichstellung von Mann und Frau. Durch die besonderen Schutzbestimmungen am Arbeitsplatz wird das Wohl der Mutter und das Wohl des ungeborenen Kindes abgesichert. Diese Bestimmungen betreffen die verschiedenen Arbeitsumgebungen. Während der frühen Schwangerschaft gelten besondere Anforderungen an die Arbeitsumgebung, die Arbeitszeiten und den Arbeitsumfang. Die Zeit vor und nach der Geburt ist durch die sogenannte Mutterschutz Zeit arbeitsfrei. Anschließend an die Mutterschutz Zeit gibt es für beruftstätige Eltern die Elternzeit.

Arbeitsumgebung

Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen nicht zu Arbeiten herangezogen werden, bei denen es zu einer Exposition von gefährlichen Agenzien und Arbeitsbedingungen kommt. Ähnlich verhält es sich bei den stillenden Arbeitnehmerinnen.

Nachtarbeit

Arbeitnehmerinnen sind während ihrer Schwangerschaft und während eines bestimmten Zeitraums nach der Entbindung vorbehaltlich der Vorlage eines ärztlichen Attests nicht zur Nachtarbeit verpflichtet. Notfalls muss eine Versetzung an einen Arbeitsplatz mit Tagarbeit oder die Beurlaubung oder Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs, wenn eine solche Umsetzung nicht möglich ist, gewährleistet werden.

Mutterschaftsurlaub

Die Dauer des Mutterschaftsurlaubs beträgt mindestens 14 Wochen ohne Unterbrechung vor und/oder nach der Entbindung. Der Mutterschaftsurlaub beginnt spätestens 2 Wochen vor dem berechneten Termin der Niederkunft. Als gängige Regelung wird der Mutterschaftsurlaub 6 Wochen vor der Geburt angetreten und endet 8 Wochen nach der Geburt.

Vorsorgeuntersuchungen

Falls Vorsorgeuntersuchungen während der Schangerschaft notwendig sind, so wird die Schwangere für die Untersuchungen von der Arbeit freigestellt, falls die Untersuchungen während der Arbeitszeit durchgeführt werden.