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Schwangerschaft, Baby, Kind
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Schwanger Arbeiten

Um die Schwangere Frau und den Fetus zu schützen, dürfen Schwangere oder stillende Frauen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten beschäftigt werden. Sie dürfen zudem keine Arbeiten ausüben, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, Staub, Gasen, Dämpfen, Hitze, Kälte, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

Verboten sind Tätigkeiten, bei denen:

Arbeitszeit für Schwangere

Es bestehen für Schwangere besondere Einschränkungen der Arbeitszeit. Es darf nicht gearbeitet werden:

Arbeitsplatz für Schwangere

Es obliegt es dem Arbeitgeber den Arbeitsplatz so einrichten, dass die Schwangere und der Fetus vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.

Wenn Sie bei Ihrer Tätigkeit ständig stehen oder gehen müssen, muss Ihnen eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen zur Verfügung gestellt werden. Arbeiten Sie ständig im Sitzen, müssen Sie Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen Ihrer Arbeit haben.

Weitere Sonderregelungen bestehen für Arbeiten im Haushalt und in der Landwirtschaft sowie für einzelne andere Gewerbezweige wie z.B. für Gaststätten, Krankenpflegeanstalten, Theater oder Musikveranstaltungen.

Gesundheitsgefährdende Tätigkeit

Falls festgestellt wird, dass Gesundheitsgefährdungen für Sie oder Ihr Kind zu befürchten sind, wenn Sie die bisherigen Tätigkeiten fortsetzen, wird die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt oder die Hebamme die Weiterarbeit verbieten oder einschränken.

Gehalt

Müssen Sie aus diesem Grunde teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen oder auf einen anderen Arbeitsplatz wechseln, verändert sich Ihr Lohn oder Gehalt nicht. Der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft wird dann für Ihr Gehalt weiterhin zugrunde gelegt.