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Schwangerschaft, Baby, Kind
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Elternzeit

Anspruch auf Elternzeit haben berufstätige Väter und Mütter. Dieser Anspruch an den Arbeitgeber ist gesetzlich geregelt und dient zur unbezahlten Freistellung zur Betreuung und Erziehung des Kindes. Früher wurde die Elternzeit als Erziehungsurlaub bezeichnet.

Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese beim Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. In der Anmeldung muss geregelt werden, wann die Elternzeit beginnt, wann sie enden soll, und ob Teilzeitarbeit verlangt wird.

Die Elternzeit

Kündigungsschutz

Während der gesamten Elternzeit besteht der volle Kündigungsschutz. Das Arbeitsverhältnis bleibt also bestehen. Während der Elternzeit kann beim bisherigen, mit dessen Zustimmung auch bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden wöchentlich ausgeübt werden. Der Arbeitgeber kann sein Einverständnis nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.