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Baby im Kindersitz

Grundsätzlich gilt: Kindersitze sollen dem Gewicht, dem Alter und dem Körperbau des Kindes entsprechen. Beachtet werden muß natürlich auch, ob der Kindersitz im Auto eingebaut werden kann, was bei der Bezeichnung “universal” auf dem Zulassungsetikett im allgemeinen auch der Fall ist.

Es gibt nur wenige Kindersitze, die optimal in jedes Fahrzeug passen und sich wirklich fest einbauen lassen. Genau das ist jedoch das entscheidende Kriterium. Der Sitz muß sich fest installieren lassen und sollte danach nicht wackeln oder verrutschen. Deshalb sollte vor dem Kauf ist ein Probeeinbau erfolgen.

Babysitz und Kindersitz fürs Auto
Gewicht Alter Klasse Bauart
bis 10kg bis 1 Jahr 0 Liegend, nach hinten gerichtet in Babyschale bzw. Babywanne auf Beifahrersitz oder Rücksitzbank;auf Beifahrersitz Modelle mit Anlehnung ans Armaturenbrett oder quer gerichtet auf der Rücksitzbank gesichertem Kinderwagenaufsatz
bis 13kg bis 2 Jahre 0+ Halb liegend, nach hinten gerichtet in entsprechend großer Babyschale; auf Beifahrersitz oder Rücksitzbank; auf Beifahrersitz Modelle mit Anlehnung ans Armaturenbrett.
9kg bis 18kg 9 Monate bis 4 Jahre I Wie 0+ oder vorwärts gerichtet mit Hosenträgergurt oder Prallkörper vor Kind in Schale (meist nur hier 2-Punkt-Gurt) oder Erwachsenengurt unmittelbar vor Kind in Schale
15kg bis 25kg 3 bis 8 Jahre II Wie I vorwärts gerichtet oder Sitzerhöhung mit Drei-Punkt-Gurt.
22kg bis 36kg 6 bis 12 Jahre III Nur Sitzerhöhung mit Drei-Punkt-Gurt

Baby im Auto mitnehmen

Die Gesetzliche Regelung sieht so aus: Seit 01.04.1993 dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten generell nur dann mitgenommen werden, wenn eine amtlich genehmigte und für das jeweilige Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt wird.

Prüfsiegel für Kindersitze

Amtlich genehmigt sind solche Rückhalteeinrichtungen für Kinder, die entsprechend der ECE-Regelung-Nr. 44 gebaut, geprüft, genehmigt und gekennzeichnet sind. Das Prüfzeichen, das mit einem orangefarbenen Etikett an der Rückhalteeinrichtung angebracht ist, hat folgendes Muster:



Die Angaben auf dem Prüfsiegel haben die folgende Bedeutung: ECE R 44/03 :
Universal :
03101001 : Prüfnummer
Mustermann GmbH :

Die Eignung der Kinderrückhalteeinrichtungen ergibt sich aus der Genehmigung sowie der Einbauanweisung, die von den Herstellern den Kindersitzen beizufügen ist. Als geeignet gelten die Rückhaltesysteme nur, wenn sie für das jeweilige Fahrzeug und für den jeweils zu benutzenden Fahrzeugsitz zugelassen sind und der für das Kind zutreffenden Gewichtsklasse entsprechen.

Neue Regelung seit April 2008

Ältere Kinderrückhaltesysteme, die weder das ECE 44/03 noch 44/04-Prüfzeichen besitzen, dürfen seit dem 8.April 2008 nicht mehr verwendet werden.
Außerdem dürfen zu alte Kindersitze nicht mehr benutzt werden. Fängt die Prüfnummer auf dem am Sitz angebrachten Prüfsiegel mit „01“ oder „02“ an, so darf der Sitz nicht mehr verwendet werden.

ADAC Test Kindersitze

Der ADAC testet jedes Jahr Kindersitze. Dabei legt der ADAC sehr strenge und genaue ADAC Test Kindersitze 2008